2025: Höchster Stand von Aufnahmen neuer Medikamente in die Spezialitätenliste
Bern, 30.01.2026 — In die Spezialitätenliste werden vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) alle Medikamente aufgenommen, die von der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) bezahlt werden. Das BAG hat im Jahr 2025 202 Gesuche zu wichtigen Anpassungen in die Spezialitätenliste abgeschlossen und dabei den Zugang zu 39 neuen Medikamenten und 52 neuen Indikationen umgesetzt – so viel wie noch nie. Um die Versorgung zu stärken, hat das BAG ausserdem Preiserhöhungen bei 14 Medikamenten bewilligt und in 120 Fällen auf eine Preissenkung verzichtet. Die Daten des Jahres 2025 zeigen, dass Preise und Kosten für Medikamente erneut gestiegen sind.
Damit ein neues Medikament oder eine neue Indikation, sprich der Einsatz eines Medikaments für eine spezifische Krankheit, von der OKP bezahlt wird, muss es zuerst von der Heilmittelbehörde Swissmedic für den Markt zugelassen werden. Schon vor dieser Zulassung können die Pharmaunternehmen ein Gesuch um Aufnahme in die Spezialitätenliste einreichen. Das BAG prüft dabei die Gesuche auf ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Bei der Beurteilung wird die Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK) miteinbezogen.
Im Jahr 2025 konnten 202 Gesuche um Anpassungen in der Spezialitätenliste mit einer Verfügung abgeschlossen werden. Das sind deutlich mehr als in den vorherigen Jahren (siehe Abbildung). Bei den 202 verfügten Anpassungen der Spezialitätenliste handelt es sich um 39 neue Medikamente und 52 neue Indikationen, zum Beispiel neue Krebsmedikamente, 14 Preiserhöhungen sowie weitere Gesuche wie solche von Neuüberprüfungen nach befristeter Aufnahme.
Prozess bis zur Vergütung trotz steigender Komplexität schnell
Die Beurteilung neuer Medikamente und die Festlegung der Vergütung sind komplex. So muss das BAG zum Beispiel bei Kombinationstherapien von teuren Krebstherapien mit mehreren Pharmaunternehmen gleichzeitig verhandeln. Ebenfalls anspruchsvoll ist die Umsetzung spezieller Preismodelle bei hochpreisigen Medikamenten, zum Beispiel bei millionenteuren Gentherapien wie dem Medikament Hemgenix zur Behandlung der Hämophilie B. Trotz hoher Anforderungen konnte das BAG die Gesuche im Schnitt in 87 Arbeitstagen nach Marktzulassung verfügen. Damit steht die Schweiz bei der Vergütung von neuen Medikamenten in Bezug auf die Dauer des Prozesses zwischen Marktzulassung und Vergütung sehr gut da, was auch internationale Studien zeigen. So ist die Schweiz beispielsweise gemäss dem W.A.I.T. Indicator 2025 das zweitschnellste Land in Europa.
Verbesserungspotenzial besteht bei der Nutzung des Early-Access-Verfahrens. Dieses würde einen Vergütungsentscheid zeitgleich mit der Marktzulassung von Swissmedic ermöglichen. 2025 konnten entsprechende Gesuche nur für zwei Medikamente abgeschlossen werden. Ebenso würden frühere Gesuchseinreichungen durch die Pharmafirmen bei Swissmedic und beim BAG die Zeit bis zur Vergütung verkürzen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle stellte in einem Bericht Anfang 2024 fest, dass dadurch bis zu 300 Tage gewonnen werden könnten.
Verbesserungen beim Zugang zu neuen lebenswichtigen Medikamenten und bei der Versorgung mit Medikamenten in der Schweiz sind für den Bund wichtig. Entsprechende Massnahmen sollen noch im ersten Quartal 2026 in Vernehmlassung gegeben werden.
Steigende Medikamentenkosten und Preise
Analysen des BAG aus dem Jahr 2025 zeigen gleichzeitig, dass die Kosten für Medikamente der OKP seit 2014 überdurchschnittlich stark um über 50 Prozent angestiegen sind (siehe Abbildung). Damit sind Medikamente um 15 Prozent stärker gewachsen als der Durchschnitt anderer Leistungen.
Neben den weiteren Verbesserungen beim Zugang zu neuen lebenswichtigen Medikamenten und bei der Versorgung mit Medikamenten in der Schweiz sind daher auch kostendämpfende Massnahmen notwendig, damit das Gesundheitssystem bezahlbar bleibt.
