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MedienmitteilungVeröffentlicht am 22. Juni 2026

Subventionsprüfung der Baubeiträge für Strafvollzugsanstalten

Bern, 22.06.2026 — Der Straf- und Massnahmenvollzug wird in der Schweiz als Verbundaufgabe umgesetzt: Die Kantone sind für die Planung, den Bau und den Betrieb der Justizvollzugseinrichtungen zuständig. Der Bund beteiligt sich an deren Finanzierung mit Baubeiträgen in der Höhe von 35 % der anrechenbaren Baukosten. Verantwortlich für die Vergabe dieser Subventionen ist das Bundesamt für Justiz (BJ).

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) prüfte, ob das BJ die Baubeiträge gesetzeskonform und wirtschaftlich vergibt, so dass die geförderten Anstalten die Anforderungen des Straf- und Massnahmenvollzugs erfüllen. Sie kommt zum Schluss, dass das BJ die geltenden Vorgaben zu breit auslegt und der Nachweis zur Wirkung der Subvention fehlt.