Trockenheit: Bio-Betriebe erhalten mehr Spielraum beim Futterzukauf
Bern, 24.08.2026 — Die anhaltende Trockenheit führt auch in der biologischen Landwirtschaft zu Futterknappheit. Das Bundesamt für Landwirtschaft erlaubt den Biobetrieben deshalb für das laufende Jahr den Zukauf von bis zu 20 Prozent konventionellen Futtermitteln.
Der Sommer 2026 ist geprägt von einer flächendeckenden Trockenheit. Diese führt zu erheblichen Ertragsausfällen beim Raufutter wie Gras, Heu oder Silage. Diese Situation stellt zahlreiche Bio-Betriebe vor grosse Herausforderungen.
Für den Umgang mit einer solchen Situation sieht die Bio-Verordnung eine Ausnahmeregelung vor, von welcher das Bundesamt für Landwirtschaft nun mittels Weisung Gebrauch macht: Da die ganze Schweiz von den Ertragsausfällen betroffen ist, gilt für das laufende Jahr, dass ausnahmsweise bis zu 20 Prozent der des Gesamtfutterbedarfs (Trockensubstanz) der Raufutterverzehrer auf Bio-Betrieben durch zugekauftes nicht-biologisches Raufutter. Innerhalb dieser Höchstmenge ist auch die Beweidung nicht-biologischer Flächen möglich.
Diese Ausnahmeregelung tritt am 24. August 2026 in Kraft und gilt für das Kalenderjahr 2026.
