Bundesrat fokussiert die internationale Zusammenarbeit und stärkt die Humanitäre Hilfe
Bern, 24.06.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 die Eckwerte für die internationale Zusammenarbeit (IZA) ab 2029 festgelegt. Die Schweiz richtet ihre Entwicklungszusammenarbeit künftig gezielter aus, legt klare Zuständigkeiten zwischen DEZA und SECO fest und stärkt die Humanitäre Hilfe. Damit reagiert sie auf die veränderte geopolitische Lage, erhöht die Wirkung ihrer internationalen Zusammenarbeit und erzielt gleichzeitig Einsparungen für den Bundeshaushalt. Der finanzielle Rahmen der IZA bleibt mit rund 2,4 Milliarden Franken pro Jahr praktisch unverändert. Die beschlossenen Massnahmen führen ab 2027 zu einer Reduktion von jährlich rund 20 Millionen Franken. EDA und WBF wurden beauftragt, auf dieser Grundlage eine Vernehmlassungsvorlage zur IZA-Strategie 2029–2032 auszuarbeiten.
Die Überprüfung der IZA erfolgte im Rahmen des Entlastungspakets 2027. Der Bundesrat hatte EDA und WBF im August 2025 beauftragt, das Synergiepotenzial zwischen der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) zu prüfen. Die heute vom Bundesrat beschlossenen Eckwerte stützen sich zudem auf eine externe Evaluation der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz.
Klare Zuständigkeiten zwischen DEZA und SECO
EDA und WBF bleiben weiterhin gemeinsam für die IZA verantwortlich. Künftig werden die Zuständigkeiten jedoch nach dem Prinzip «Ein Land, ein Amt» organisiert. Gleichzeitig werden die geografischen und thematischen Schwerpunkte geschärft.
Die DEZA konzentriert sich neu auf Länder mit tiefem Einkommen, insbesondere in Afrika und Teilen Asiens. Das SECO fokussiert sich auf Länder mit mittlerem Einkommen, in denen günstige Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen zur Schaffung von gemeinsamem Wohlstand im Vordergrund stehen. Im Zuge dieser Umpriorisierung zieht sich die Entwicklungszusammenarbeit aus Lateinamerika zurück. Gleichzeitig übernimmt das SECO künftig die Verantwortung für die Zusammenarbeit mit der EU, dem Westbalkan sowie ausgewählten Ländern Asiens. Die Auswahl der Schwerpunktländer erfolgt weiterhin nach klaren Prioritäten: erstens den Bedürfnissen vor Ort, zweitens den Interessen der Schweiz und drittens dem spezifischen Mehrwert, den die Schweiz gegenüber anderen Geberstaaten leisten kann.
Thematisch konzentrieren sich DEZA und SECO weiterhin auf ihre Kernaufgaben. Die DEZA fokussiert sich auf Gesundheit, Rechtsstaatlichkeit, Klima und Migration, das SECO auf die Stärkung des Privatsektors, inklusives Wirtschaftswachstum, nachhaltige Wertschöpfungsketten und Diversifizierung der Wirtschaftsbeziehungen.
Neu geregelt wird zudem die Umsetzung des Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten im Bereich Kohäsion. Ab 2028 übernimmt das WBF die operative Federführung als Umsetzungsagentur. Das EDA bleibt für die aussenpolitische und diplomatische Begleitung verantwortlich.
Stärkung der humanitären Hilfe
Kriege, Krisen und Naturkatastrophen nehmen weltweit zu. Um rasch und wirksam helfen zu können, stärkt der Bundesrat die Humanitäre Hilfe. Sie soll sich künftig konsequent auf akute Krisen und Nothilfe konzentrieren. In lang andauernden Konflikten oder Krisen kann der Einsatz weitergeführt und gezielt durch Massnahmen zur Risikominderung und Stärkung der Widerstandsfähigkeit ergänzt werden.
Der Anteil der Humanitären Hilfe am IZA-Budget soll von heute rund 26 Prozent auf künftig rund 40 Prozent erhöht werden. Damit trägt der Bundesrat einer Entwicklung Rechnung, die sich in den vergangenen Jahren deutlich gezeigt hat: Zwischen 2020 und 2025 musste er dem Parlament 13 humanitäre Nachtragskredite beantragen; in den vierzehn Jahren zuvor waren es lediglich sechs. Die regelmässige Unterstützung dieser Kredite durch das Parlament zeigt die breite Solidarität der Schweiz mit Menschen in Not.
Multilaterale Organisationen bleiben ein wichtiger Pfeiler der IZA. Die Unterstützung erfolgt künftig nach klaren Kriterien: Massgebend sind die Übereinstimmung mit den Zielen der IZA-Strategie, die Einflussmöglichkeiten der Schweiz sowie die Kohärenz mit der Schweizer Gaststaatenpolitik und den Schweizer Interessen in den internationalen Finanzinstitutionen.
Die Humanitäre Hilfe und die Friedensdiplomatie bleiben weiterhin geografisch universell ausgerichtet und können weltweit eingesetzt werden.
Mehr Wirkung sowie Effizienzgewinn
Die Fokussierung der IZA stärkt ihre Wirkung, Effizienz und Kohärenz und schafft gleichzeitig finanzielle Spielräume. Von 2027 bis 2030 sollen Gesamteinsparungen von rund 113 Millionen Franken zugunsten des Bundeshaushalts erzielt werden. Damit verbunden ist eine Reduktion des Personalbestands um rund 100 Stellen. Rund zwei Drittel betreffen das Lokalpersonal im Ausland, rund ein Drittel Mitarbeitende des Bundes. Beim Lokalpersonal werden Kündigungen notwendig sein. Beim Bundespersonal erfolgt diese Reduktion über natürliche Fluktuationen und interne Verschiebungen.
Die organisatorischen Anpassungen werden von EDA und WBF gemeinsam umgesetzt. Der Bundesrat hat beide Departemente beauftragt, die Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm ab 2027 umzusetzen und gestützt auf die beschlossenen Eckwerte eine Vernehmlassungsvorlage zur IZA-Strategie 2029–2032 bis im Frühjahr 2028 vorzulegen.
