Bundesrat beschliesst Inkraftsetzung neuer Sicherheitsvorschriften in den Bundesasylzentren
Bern, 06.05.2026 — An seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die Änderungen des Asylgesetzes (AsylG) betreffend die Sicherheit und den Betrieb der Bundesasylzentren (BAZ) auf den 1. Juni 2026 in Kraft zu setzen. Diese Änderungen basieren auf den Empfehlungen des Berichts Oberholzer zur Sicherheit in den BAZ. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat bereits Empfehlungen umgesetzt. Seither ist die Zahl sicherheitsrelevanter Vorfälle um rund 60 Prozent zurückgegangen.
Am 21. März 2025 verabschiedete das Parlament Änderungen des AsylG betreffend die Sicherheit und den Betrieb der BAZ. Diese Änderungen beziehen sich auf die Aufgaben und Kompetenzen des SEM im Bereich der Unterbringung, Betreuung und Sicherheit in den Zentren sowie in den Unterkünften an den Flughäfen. Darüber hinaus wurden die wichtigsten Punkte der Hausordnung der BAZ in das AsylG aufgenommen. Aufgrund der Gesetzesänderungen wurden auch einige Verordnungsbestimmungen angepasst.
Die Änderungen stützen sich namentlich auf die Empfehlungen des Berichts von alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer zur Sicherheit in den BAZ. Dieser hatte im Auftrag des SEM die Gewährleistung der Sicherheit in den BAZ untersucht. In seinem Bericht vom 30. September 2021 kam er zum Schluss, dass in den Zentren des Bundes keine systematische Gewalt angewendet wird und die Grund- und Menschenrechte eingehalten werden. Er empfahl jedoch Verbesserungen, um die Sicherheit sowohl der Asylsuchenden als auch der Mitarbeitenden zu erhöhen.
Das SEM hat einige dieser Empfehlungen auf betrieblicher Ebene bereits umgesetzt. So wurden interne Abläufe angepasst und der Sicherheits- und Betreuungsbereich verstärkt. Mit einer Verordnungsänderung, die am 15. Januar 2023 in Kraft trat, wurden die vorübergehende Festhaltung zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr und die Durchsuchung neu geregelt. Seither hat die Zahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle abgenommen.
