Bericht zeigt steuerpolitischen Handlungsbedarf der Schweiz
Bern, 19.06.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 den Bericht in Erfüllung des Postulats Walti 23.3752 «Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie» verabschiedet. Der Bericht zeigt, dass der Bund dank insgesamt attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen und der breit abgestützten Einnahmenbasis gegenwärtig auf einer soliden finanziellen Grundlage steht. Gleichzeitig wird deutlich, dass vor dem Hintergrund der internationalen, demografischen und technologischen Entwicklungen insbesondere im Unternehmenssteuerbereich Handlungsbedarf besteht, um die Steuereinnahmen langfristig zu sichern.
Der Bericht stellt die langfristigen Herausforderungen in der Steuer- und Standortpolitik des Bundes dar. Als zentrale Stärken hebt er insbesondere die föderale Ausgestaltung sowie den ausgewogenen Mix aus direkten und indirekten Steuern hervor. Beide Elemente tragen zur Funktionsfähigkeit des Steuersystems bei. Im internationalen Vergleich weist die Schweiz eine relativ tiefe Fiskalquote auf und bleibt als Standort steuerlich attraktiv. Dies ermöglicht derzeit ein robustes Wachstum der Einnahmen.
Gleichzeitig sieht sich das Steuersystem mit strukturellen Herausforderungen konfrontiert. Dazu zählen insbesondere die OECD/G20-Mindestbesteuerung, die den internationalen Steuerwettbewerb verändert, die demografische Alterung mit möglichen Auswirkungen auf das Wachstum sowie der technologische Wandel durch die künstliche Intelligenz mit Risiken für die Einkommensverteilung und Chancen für Produktivitätssteigerungen. Das Steuersystem muss daher laufend entlang der drei steuerpolitischen Ziele Standortattraktivität, Effizienz und Verteilung überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt werden.
Handlungsbedarf insbesondere bei Unternehmensbesteuerung
Der Bericht ortet Handlungsbedarf in erster Linie bei der Unternehmensbesteuerung aufgrund der Einführung der OECD/G20-Mindestbesteuerung. Um kein Steuersubstrat ans Ausland zu verlieren und Rechtssicherheit für die Unternehmen in der Schweiz zu schaffen, hat der Bundesrat die nationale Ergänzungssteuer (QDMTT) und die internationale Ergänzungssteuer (IIR) mittels Verordnung eingeführt. Der Bericht zeigt vor diesem Hintergrund verbleibende Spielräume und Handlungsoptionen auf, mit denen die steuerliche Standortattraktivität weiter gestärkt werden könnte. Dazu gehören unter anderem Fragen der Bemessungsgrundlage nach Schweizer Recht oder die Prüfung alternativer, auf die Mindestbesteuerungsregeln abgestimmte Standortförderinstrumente. Aufgrund der dynamischen internationalen Entwicklung wäre es für eine abschliessende Beurteilung der Optionen jedoch verfrüht. Diese müssen in einem nächsten Schritt gemeinsam mit den Kantonen und unter Einbezug der Wirtschaft vertieft und ergebnisoffen geprüft werden. Erste Resultate dieser Vertiefung durch eine Arbeitsgruppe mit den Kantonen sollen bis anfangs 2027 vorliegen und dem Bundesrat als Grundlage dienen, um noch im ersten Halbjahr 2027 das weitere Vorgehen zu beschliessen. Wie der Bundesrat bereits mehrfach festgehalten hat, sollen mögliche Anpassungen im Unternehmenssteuerbereich im Rahmen der Vorlage zur Überführung der Mindestbesteuerungsverordnung in ein Gesetz erfolgen, die der Bundesrat dem Parlament ohnehin bis spätestens 2029 vorlegen muss.
Vereinfachungen bei Einkommens- und Konsumsteuern
Auch im Bereich der Einkommens- und Vermögenssteuern sowie bei konsumbezogenen Steuern weist der Bericht auf verschiedene Optimierungsmöglichkeiten hin. Punktuell befinden sich Anpassungen bereits im politischen Prozess. So hat die Stimmbevölkerung am 8. März 2026 das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung angenommen, mit dem auch die Erwerbsanreize für Zweitverdienende gestärkt werden können. Zudem wird der Bundesrat demnächst eine Vorlage zur Vereinfachung der Berufskostenabzüge ans Parlament verabschieden. Konsum- und Lenkungssteuern könnten gemäss dem Bericht künftig an Bedeutung gewinnen, da sie vergleichsweise effizient sind und die Standortattraktivität weniger beeinflussen. Insbesondere Vereinfachungen zur Effizienzsteigerung bei der Mehrwertsteuer bleiben aus Sicht des Bundesrats wünschbar. Dies betrifft auch den Verzicht auf die Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für die Hotellerie. Dieses Geschäft liegt derzeit beim Parlament. Der Bundesrat sieht in diesen Bereichen über die laufenden Reformprojekte hinaus keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.
Einbettung in die Gesamtpolitik
Im föderalen System der Schweiz kommt auch den Kantonen eine Schlüsselrolle bei der Standortförderung zu. Zudem wird die Standortattraktivität nicht allein durch steuerliche Faktoren bestimmt, sondern auch durch andere Rahmenbedingungen wie politische Stabilität, Rechtssicherheit, Regulierung, Marktzugang, Arbeitskräfte sowie Infrastruktur und Innovation. Für weitere standortrelevante Themen verweist der Bundesrat auf verschiedene andere Berichte, insbesondere zur Wettbewerbsfähigkeit, zur Zuwanderung sowie zum inländischen Arbeitskräftepotenzial. Weiter verweist er auf mögliche administrative Entlastungen im Steuerbereich, die der Bundesrat bereits am 26. November 2025 im Rahmen des Pakets für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft beschlossen hat; die entsprechenden Vernehmlassungen hat er ebenfalls an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 eröffnet (vgl. separate Medienmitteilung).
