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MedienmitteilungVeröffentlicht am 21. Oktober 2026

Paket für die Wettbewerbsfähigkeit: Erste Erfolge bei der Umsetzung

Bern, 21.10.2026 — Der Bundesrat hat am 21. Oktober 2026 einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Pakets für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft verabschiedet. Knapp ein Jahr nach der Verabschiedung des Pakets zeigt sich eine positive Bilanz: Mehr als 90 Prozent der 60 Massnahmen sind bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung. In zahlreichen Bereichen konnten Fortschritte bei der regulatorischen Entlastung der Unternehmen erzielt werden.

Der Bundesrat hatte am 26. November 2025 ein Paket mit 60 Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft beschlossen. Das Paket zielt darauf ab, Unternehmen bei bestehenden Regulierungen zu entlasten und zusätzliche Belastungen bei neuen Regulierungsvorhaben soweit wie möglich zu begrenzen. Die Massnahmen betreffen unterschiedliche Regulierungsbereiche in allen Departementen. Mindestens 20 Prozent der Unternehmen in der Schweiz können schätzungsweise von Entlastungen profitieren.

Knapp ein Jahr nach dem Beschluss zeigt sich insgesamt ein positives Bild: 16 Massnahmen sind bereits umgesetzt, während die Arbeiten an weiteren 39 fortgeführt werden. Damit sind mehr als 90 Prozent der Massnahmen abgeschlossen oder in Umsetzung. Fünf der Massnahmen konnten bislang nicht oder nur teilweise umgesetzt werden.

Zu den bereits umgesetzten Massnahmen gehören beispielsweise Entlastungen in der Luftfahrt, bei Klimakompensationsprojekten und bei Strassenmarkierungsarbeiten. So können potenziell 500 Betriebe und Organisationen in der Luftfahrt von längeren Inspektionsintervallen profitieren. Für die insgesamt 184 Klimakompensationsprojekten (Stand April 2026) wurde die maximale Berichtsperiode auf vier Jahre verlängert und für notwendige Strassenmarkierungsarbeiten können Betriebe seit Februar 2026 unter bestimmten Voraussetzungen bewilligungsfrei Nacht- und Sonntagsarbeit leisten.

Weitere Massnahmen befinden sich derzeit in Umsetzung. Sie betreffen unter anderem Vereinfachungen für Importe von Holz- und Holzprodukten aus der EU, steuerliche Vereinfachungen, die Digitalisierung von Behördenleistungen sowie die Bereiche Gesundheit, Datenschutz, Spielzeughandel, Abfallbewirtschaftung und Seeschifffahrt.

Von den vorgesehenen Vereinfachungen bei Holzimporten könnten etwa 36'000 Importeure profitieren. Im Steuerbereich sollen zusätzlich 25'000 Unternehmen die Möglichkeit erhalten, ihre Mehrwertsteuer jährlich statt wie bisher vierteljährlich abzurechnen. Zudem entfällt jährlich für rund 45’000 Unternehmen die Pflicht zur obligatorischen Zustellung der Jahresabschlüsse. Auch bei der neuen Getränkeverpackungsverordnung werden die administrativen Anforderungen begrenzt. Aufgrund der vorgesehenen Bagatellgrenzen sind rund 35'000 Schweizer Unternehmen von der neuen Mitteilungspflicht ausgenommen.

Für den Bundesrat ist die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Effiziente Regulierungen unterstützen die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz. Die regelmässige Überprüfung und Vereinfachung von Regulierungen, beispielsweise anhand der Bereichsstudien, bleibt deshalb eine zentrale Daueraufgabe. Die Ergebnisse der ersten Bereichsstudien werden noch dieses Jahr erwartet. Zudem hat das SECO im März 2026 ein neues Monitoring zur Entwicklung der Regulierungsbelastung für Unternehmen in der Schweiz, gemäss Artikel 6 des Unternehmensentlastungsgesetzes, veröffentlicht.

Link

www.regmonitor.ch