21,4 Millionen Franken an Marktprämien für unrentable Grosswasserkraftanlagen
Bern, 02.11.2026 — Gemäss geltendem Energiegesetz können Betreiber und Eigentümer von Schweizer Grosswasserkraftwerken eine Marktprämie für ihren produzierten Strom beantragen, den sie am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen mussten. Die Marktprämien 2026 (für das Geschäftsjahr 2025) von total 21,4 Millionen Franken gehen an drei Empfänger. Damit werden die für die Marktprämie zur Verfügung stehenden Mittel (rund 100 Mio. Franken, siehe Kasten) in diesem Jahr nicht vollständig ausgeschöpft.
Bis Ende Mai 2026 (jährliche Eingabefrist, siehe Kasten) waren beim BFE drei Gesuche mit einer beantragten Summe von insgesamt rund 21.4 Millionen Franken eingegangen. Das BFE hat diese Gesuche geprüft. Dabei werden die Gestehungskosten des produzierten Stroms mit den erzielten Erlösen verglichen. Ein Anrecht auf Marktprämie besteht, wenn die Gestehungskosten nicht gedeckt sind, das heisst wenn die Erlöse kleiner sind als die Gestehungskosten. Auf der Erlösseite werden die Erlöse aus dem Verkauf des Stroms an der Strombörse für den Folgetag (Day-Ahead Markt), der Erlöse aus dem Verkauf von Systemdienstleistungen, dem langfristigen Stromhandel (Terminmarkt), der Winterreserve und dem Verkauf von Herkunftsnachweisen berücksichtigt.
Die Marktprämie beträgt maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde produzierter Energie. Die Fördersumme 2026 von 21.4 Millionen Franken für die drei Empfänger entspricht 2142 Millionen Kilowattstunden oder rund 5.7 % der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2025. Im letzten Jahr wurden für das Geschäftsjahr 2024 rund 19.6 Millionen Franken an drei Empfänger ausbezahlt.
Angaben zu den Marktprämienempfängern dürfen gemäss Energieförderverordnung (Art. 98 Abs. 4 EnFV) nur in aggregierter Form kommuniziert werden. Weitere Informationen zur Marktprämie 2026 und einen Ausblick auf die Marktprämie 2027 sind im beiliegenden Faktenblatt enthalten.
Marktprämie für bestehende Grosswasserkraftwerke
Seit 2018 enthält das Energiegesetz für die Unterstützung der einheimischen Grosswasserkraft (Grosswasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MW) das Förderinstrument Marktprämie. Die Marktprämie gleicht die nicht gedeckten Gestehungskosten aus, beträgt aber höchstens 1.0 Rappen pro kWh. Anspruchsberechtigt ist, wer das Risiko der ungedeckten Gestehungskosten tragen muss. Dies können Betreiber, Eigner oder Elektrizitätsversorgungsunternehmen sein.
Für die Marktprämie stehen jährlich rund 100 Millionen Franken aus dem Netzzuschlagsfonds zur Verfügung. Dieser wird durch den Netzzuschlag finanziert, den die Endverbraucher und -verbraucherinnen pro konsumierte Kilowattstunde Strom bezahlen. Der Netzzuschlag beträgt 2.3 Rp./kWh. Neben der Marktprämie, für die 0.2 Rp./kWh des Netzzuschlags reserviert sind, werden aus dem Netzzuschlagsfonds unter anderem auch andere Förderinstrumente (Einspeisevergütungssystem, Einmalvergütungen oder Investitionsbeiträge für erneuerbare Energien) finanziert.
Um die Marktprämie für unrentable Grosswasserkraftanlagen zu beantragen, muss jeweils bis am 31. Mai ein Gesuch beim BFE eingereicht werden. Das BFE ist für den Vollzug zuständig und wird dabei fachlich und administrativ von der Firma AFRY Schweiz AG unterstützt.
Die Marktprämie ist befristet. Ein letztes Mal erfolgt die Auszahlung im Jahr 2031 basierend auf den Geschäftszahlen 2030.
Abgrenzung zur gleitenden Marktprämie:
Die Marktprämie für bestehende Grosswasserkraftwerke ist zu unterscheiden von der gleitenden Marktprämie für neue, erweiterte oder erneuerte Wasserkraftanlagen. Dieses neue Förderinstrument wurde mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien eingeführt. Kraftwerkbetreiber können neu entweder ein Gesuch für eine gleitende Marktprämie oder für einen Investitionsbeitrag stellen. Das Instrument Investitionsbeitrag gibt es seit 2018. Mit den Investitionsbeiträgen und der gleitenden Marktprämie wird der Zubau der erneuerbaren Stromproduktion gefördert. Die gleitende Marktprämie für Wasserkraftwerke konnte erstmals im Juni 2026 beantragt werden.
