Internationale Aktion im Kampf gegen Insiderhandel
Bern, 03.12.2025 — Im Rahmen mehrerer Strafverfahren der Bundesanwaltschaft (BA) wegen des Verdachts des Ausnützens von Insiderinformationen fanden am Dienstag, 2. Dezember 2025, mehrere Interventionen in der Schweiz, in Deutschland und in Grossbritannien statt. Die Strafverfahren werden gegen fünf Personen geführt, die vertrauliche und kurserhebliche Informationen zu einem börsenkotierten und international tätigen, schweizerischen Unternehmen ausgenutzt haben sollen.
In den drei Ländern wurden zeitgleich Hausdurchsuchungen an den Privatdomizilen der Beschuldigten sowie an mehreren Standorten des Unternehmens durchgeführt. Alle fünf Beschuldigten waren im tatrelevanten Zeitraum im Jahr 2024 beziehungsweise zuvor verdachtsweise beim betreffenden Unternehmen in führenden Positionen tätig. Das in der IT-Branche tätige Unternehmen ist an der Schweizer Börse kotiert und hat seinen Hauptsitz in der Schweiz. Die Verfahren der BA richten sich nicht gegen das Unternehmen selbst.
Gegenstand der Strafverfahren
Im Jahr 2024 veröffentlichte das Unternehmen zwei vorbörsliche Medienmitteilungen, die einen negativen Einfluss auf den Aktienkurs desselbigen hatten. Im Vorfeld der Publikation der Medienmitteilungen veräusserten die fünf Beschuldigten jeweils grössere Mengen Aktien des Unternehmens. Die BA verdächtigt die Beschuldigten, die den Medienmitteilungen zugrundeliegenden vertraulichen Informationen (Insiderinformationen) für die rechtzeitige Veräusserung der Aktien ausgenutzt und so verdachtsweise Vermögensverluste von bis zu CHF 2,49 Millionen vermieden zu haben. Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
In der Schweiz fanden Interventionen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizei fedpol statt. Die Interventionen in Deutschland und Grossbritannien erfolgten aufgrund internationaler Rechtshilfeersuchen der BA an die dortigen Behörden. Koordiniert wurden die Interventionen von Eurojust (Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen). Die BA dankt allen beteiligten Partnerbehörden für die reibungslose Vorbereitung und Durchführung sowie Eurojust für die Unterstützung und Koordination.
