Irrtümliche Publikation des Gegenvorschlags zur «Kita-Initiative» im Bundesblatt
Bern, 08.01.2026 — Die Bundeskanzlei hat am 7. Januar 2026 irrtümlich das Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) im Bundesblatt publiziert. Die Publikation wurde zurückgenommen, da die im Gesetz dafür vorgesehenen Kriterien aktuell nicht erfüllt sind.
Am 19. Dezember 2025 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Unterstützung der institutionellen familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)» in der Schlussabstimmung angenommen. Gemäss Wortlaut des Gesetzes (Art. 11 Abs. 2) wird es im Bundesblatt publiziert, sobald die «Kita-Initiative» zurückgezogen oder abgelehnt worden ist. Keines der beiden Kriterien ist aktuell erfüllt.
Dennoch wurde das Gesetz am 7. Januar 2026 versehentlich im Bundesblatt publiziert. Die irrtümliche Publikation wurde deshalb zurückgenommen. Die 100-tägige Referendumsfrist, die grundsätzlich zu laufen beginnt, wenn ein Gesetz im Bundesblatt publiziert wird, wurde nicht ausgelöst. Sie beginnt zu laufen, sobald das Gesetz rechtmässig publiziert wird. Ab dann können Unterschriften für das fakultative Referendum gesammelt werden.
