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MedienmitteilungVeröffentlicht am 29. Oktober 2025

Protokollierung bei der Bearbeitung von Personendaten durch den Bund: angepasste Regeln ab Dezember 2025

Bern, 29.10.2025 — Wenn Bundesorgane besonders sensitive Personendaten automatisiert bearbeiten, müssen sie dies in jedem Fall protokollieren. Bei der Bearbeitung von weniger sensitiven Personendaten entscheidet künftig eine Risikoanalyse darüber, ob und wie detailliert die Bearbeitung protokolliert werden muss. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Oktober 2025 entschieden, die entsprechenden Änderungen der Datenschutzverordnung auf den 1. Dezember 2025 in Kraft zu setzen.