Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 6. Mai 2026

Inkrafttreten der Verordnung über die «Interoperabilität zwischen Schengen/Dublin-Informationssystemen»

Bern, 06.05.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Mai 2026 entschieden, die Verordnung über die «Interoperabilität zwischen Schengen/Dublin-Informationssystemen» auf den 12. Juni 2026 in Kraft zu setzen. Damit sollen die Informationssysteme der Europäischen Union effizienter abgefragt werden können. Mit der Interoperabilität wird die Sicherheit in der Schweiz sowie im gesamten Schengen-Raum gestärkt.

Die Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden können bereits heute auf Informationssysteme der Europäischen Union (EU) zugreifen. Dazu gehören das Visainformationssystem, das Einreise/-Ausreisesystem, das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem, die zentrale Fingerabdruckdatenbank der EU in Migrationsangelegenheiten, das Schengener Informationssystem sowie bestimmte INTERPOL-Datenbanken. Heute sind diese Systeme untereinander nicht verbunden. Entsprechend muss jedes Informationssystem separat abgefragt werden.

Künftig wird eine einzige Abfrage reichen – dank der von der EU bereitgestellten IT-Lösung zur Interoperabilität der Systeme. Die IT-Lösung besteht aus vier Komponenten: das Europäische Suchportal (ESP), der gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten (CIR), der gemeinsame Dienst für den Abgleich biometrischer Daten (sBMS) und der Detektor für Mehrfachidentitäten (MID). Die vier Komponenten werden zeitlich gestaffelt bis voraussichtlich 2028 in Betrieb genommen.

Rechtsgrundlage für europaweite Interoperabilität

Die Interoperabilität ist eine Schengen-Weiterentwicklung. Für die Umsetzung im schweizerischen Recht erlässt der Bundesrat nebst Gesetzesänderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz sowie im Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes eine neue «Verordnung über die Interoperabilität zwischen den Schengen/Dublin-Informationssystemen (IOSDV)».

In dieser konkretisiert der Bundesrat, welche Behörden Zugriff zu den Informationssystemen erhalten und zu welchen Zwecken die Informationen abgefragt werden dürfen. Die Systeme sollen nicht nur zur Identifikation einer Person abgefragt werden, sondern auch zur Aufdeckung von Mehrfach- und Falschidentitäten sowie zur Verhütung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder anderer schwerer Straftaten. Weiter regelt die Verordnung, wie die Informationen in den Schengen/Dublin-Informationssystemen durch die Schweizer Polizei-, Grenzkontroll- und Migrationsbehörden gespeichert, berichtigt und gelöscht werden.

Zur Vorlage sind in der Vernehmlassung 35 Rückmeldungen eingegangen. Davon haben elf Teilnehmer explizit auf eine Stellungnahme verzichtet, 23 Teilnehmer begrüssen die Vorlage und ein Teilnehmer lehnt die Vorlage ab. Aufgrund der Stellungnahmen in der Vernehmlassung hat die Vorlage inhaltlich keine wesentlichen Änderungen erfahren.

Neben dem Erlass der IOSDV müssen auch die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) und die Visa-Informationssystem-Verordnung (VISV) angepasst werden. Die Änderungen in diesen zwei Verordnungen sind technischer Natur.

Zeitplan

Die gesetzlichen Grundlagen für die IOSDV sind bereits seit Juni 2025 in Kraft. Um sicherzustellen, dass die Schweiz bei der stufenweisen Inbetriebnahme der Interoperabilität durch die EU technisch und rechtlich bereit ist, erfolgt die Inkraftsetzung der IOSDV und die Änderungen der VZAE bzw. der VISV gleichzeitig mit der Inkraftsetzung der rechtlichen Grundlagen zum Asyl- und Migrationspakt am 12. Juni 2026.

Dokumente