Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 16. Januar 2026

Die Schweiz übernimmt die Präsidentschaft der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt 2026-27

Bern, 16.01.2026 — Am 1. Januar 2026 hat die Schweiz turnusgemäss die Präsidentschaft der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) übernommen. Die ZKR definiert das internationale Regelwerk für die freie Schifffahrt auf dem Rhein und stellt damit unter anderem sicher, dass Schiffe von Basel ohne Einschränkungen oder Gebühren bis Rotterdam oder Antwerpen oder von dort nach Basel fahren können. Der völkerrechtlich garantierte Zugang zu den grössten europäischen Seehäfen ist wichtig für die Versorgungssicherheit der Schweiz. Die Schweizer Präsidentschaft wird sich namentlich für die Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Sicherheit der kritischen Infrastruktur der Rheinschifffahrt einsetzen.

Alle zehn Jahre übernimmt die Schweiz für die Dauer von zwei Jahren die Präsidentschaft der ZKR. Neben der Schweiz sind Deutschland, Frankreich, die Niederlande und Belgien Mitgliedstaaten der Kommission, die ihren Sitz in Strassburg hat.

Die zweijährige Präsidentschaft gibt der Schweiz die Möglichkeit, Schwerpunkte der Arbeiten in der ZKR zu setzen. Sie wird sich insbesondere für die Verfügbarkeit alternativer Treibstoffe und die Verbesserung der entsprechenden Infrastruktur am Rhein einsetzen sowie tragfähige Konzepte fördern, um die Auswirkungen von Niedrigwasser zu reduzieren. Auch soll die ZKR Innovationen in der automatisierten Schifffahrt gezielt über Pilotprojekte fördern. Neben diesen Schlüsselthemen werden die Fortführung der laufenden Arbeiten zur Optimierung des ZKR-Sekretariats und die Stärkung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und den europäischen Flusskommissionen besonderes Gewicht erhalten.

Die Schweizer Delegation bei der ZKR wird von Roland Portmann, dem stellvertretenden Direktor der Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), geleitet. Der Delegation gehören ausserdem Vertreterinnen und Vertreter des Bundesamtes für Verkehr, der Schweizerischen Rheinhäfen sowie des Binnenschifffahrtsgewerbes und des Schweizerischen Seeschifffahrtsamts (SSA) an. Das beim EDA angegliederte SSA stellt ebenfalls das Sekretariat der Delegation.

Ursprünge im Wiener Kongress 1815

Der Ursprung der ZKR reicht bis zum Wiener Kongress von 1815 zurück. Sie gilt deshalb als älteste internationale Organisation der Welt. Die heute noch geltende Mannheimer Akte von 1868 verankert den zentralen völkerrechtlichen Grundsatz der freien und unentgeltlichen Schifffahrt auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen. Damit dieser Grundsatz der freien Schifffahrt umgesetzt werden kann, schafft das ZKR-Regelwerk einheitliche und verbindliche Regeln für die Schifffahrt auf dem Rhein. Die Schweiz wirkt als Mitgliedstaat gleichberechtigt an der Ausarbeitung dieser Regeln mit.

Der international regulierte Teil des Rheins beginnt unterhalb der Mittleren Brücke in Basel und umfasst in der Schweiz circa vier Kilometer. Der ungehinderte Zugang von Basel über den Rhein zu den grössten europäischen Seehäfen in Rotterdam und Antwerpen ist bedeutsam für die Versorgungssicherheit der Schweiz. Der Gütertransport über den Rhein umfasst circa 10 % des Schweizer Aussenhandels. Beim Import von Mineralölprodukten liegt der Anteil des Transports über den Rhein bei 30 %.

https://www.schweizerischesseeschifffahrtsamt.eda.admin.ch/de/europaeische-binnenschifffahrt