Bericht analysiert mögliche Massnahmen zur Wohneigentumsförderung
Bern, 18.09.2026 — Der Zugang zu Wohneigentum ist in der Schweiz schwieriger geworden. Der Bundesrat hat am 18. September 2026 den Bericht «Wohneigentumsförderung: eine Auslegeordnung» verabschiedet. Dieser zeigt: Zusätzliche staatliche Wohneigentumsförderung wäre wenig zielführend, da sie die Nachfrage und damit die Immobilienpreise weiter in die Höhe treiben dürfte.
Mit dem Postulat 23.4323 der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) war der Bundesrat beauftragt worden, verschiedene Instrumente zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum zu prüfen. Hintergrund bildete der zunehmend schwierige Zugang zu Wohneigentum: Die Wohneigentumsquote ist leicht rückläufig und lag 2024 bei 35,7 Prozent. Besonders schwierig ist der Erwerb für junge Familien ohne Erbschaft oder Erbvorbezug.
Der Bund hat gemäss Artikel 108 der Bundesverfassung den Auftrag, den Erwerb von Wohneigentum zu fördern. Der Bericht untersucht deshalb verschiedene Instrumente und beurteilt sie insbesondere hinsichtlich ihrer Zielgenauigkeit, ihrer Auswirkungen auf die Preise, ihres Finanzbedarfs und ihrer Auswirkungen auf den Ressourcenverbrauch.
Direkte Förderung kann Immobilienpreise zusätzlich erhöhen
Der Bericht zeigt, dass eine breite staatliche Förderung den Zugang zu Wohneigentum nicht unbedingt erleichtert. Wenn Haushalte dank staatlicher Unterstützung mehr Geld für den Kauf einer Immobilie zur Verfügung haben, ohne dass zusätzlicher Wohnraum entsteht, kann dies die Nachfrage und damit die Preise zusätzlich erhöhen. Ein Teil der Förderung würde so durch höhere Immobilienpreise wieder verpuffen.
Zudem wäre eine direkte Förderung durch den Bund mit hohen Kosten verbunden. Würden beispielsweise jährlich 1000 Eigentumsobjekte mit Darlehen von durchschnittlich 100'000 Franken unterstützt, wären langfristig rund eine Milliarde Franken an Bundesmitteln erforderlich. Eine solch breite direkte Förderung käme deshalb auch aus finanzpolitischen Gründen nicht in Frage.
Bundesrat setzt auf gezielte Verbesserungen
Eine staatliche Förderung sollte möglichst denjenigen Haushalten zugutekommen, die ohne Unterstützung kein Wohneigentum erwerben könnten. Gleichzeitig sollte sie die Immobilienpreise möglichst wenig erhöhen und einen sparsamen Umgang mit Boden und Wohnfläche unterstützen.
Als indirekte Massnahmen zugunsten des Wohneigentums hat der Bund kürzlich verschiedene Änderungen beschlossen, deren Auswirkungen sich erst in Zukunft zeigen werden. Dazu gehören der Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung mit der Abschaffung des Eigenmietwerts, der Anfang 2029 in Kraft treten wird, sowie nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a, die seit diesem Jahr möglich sind.
Der Bundesrat verfolgt deshalb nur gezielte Verbesserungen weiter. So wird die bestehende Wohneigentumsförderung im ländlichen Raum überprüft. Derzeit können sowohl über die Schweizerische Stiftung zur Förderung von Wohneigentum (SFWE) als auch über die Strukturhilfen des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) Darlehen für Wohnraum gewährt werden. Diese Doppelspurigkeit soll beseitigt und die Förderung insgesamt wirksamer ausgestaltet werden.
