Bundesrat passt Baubeiträge für Erziehungseinrichtungen an
Bern, 26.08.2026 — Um den Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Straf- und Massnahmenvollzug besser gerecht zu werden, passt der Bundesrat die Baubeiträge für Erziehungseinrichtungen an. An seiner Sitzung vom 26. August 2026 hat er die entsprechende Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) verabschiedet und auf den 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt.
Der Bund unterstützt den Neu-, Aus- und Umbau von stationären Erziehungseinrichtungen für Minderjährige und junge Erwachsene im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs. Baubeiträge erhalten diejenigen Einrichtungen, welche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und dazu beitragen, dass sich die jungen Menschen wieder gesellschaftlich integrieren. Dies mit dem Ziel, dass die jungen Menschen künftig ein straffreies Leben führen können. So wird sichergestellt, dass der Bund ausschliesslich Einrichtungen unterstützt, die notwendig und zielführend sind.
Kleinere Wohngruppen mit intensiv betreuten sozialpädagogischen Angeboten können zu einer besseren Integration der jungen Menschen in die Gesellschaft beitragen. Deshalb werden kleine Institutionen grossen Erziehungseinrichtungen immer mehr vorgezogen. Die finanzielle Unterstützung von kleineren Institutionen entspricht somit den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Straf- und Massnahmenvollzug sowie den dafür zuständigen kantonalen Behörden.
Deshalb hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. August 2026 entschieden, die Baubeiträge des Bundes für Erziehungseinrichtungen anzupassen. Dazu hat er die entsprechende Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes im Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV) verabschiedet und auf den 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt.
Konkret werden neu verschiedene auf die unterschiedlichen Bedürfnisse abgestimmte Modelleinrichtung in das Pauschalisierungssystem aufgenommen. Gleichzeitig werden die dazugehörigen Richtlinien überarbeitet.
Mit der Überprüfung und Anpassung der Pauschale für Erziehungseinrichtungen kommt der Bund ausserdem einer Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) nach, die in ihrem Bericht vom 22. Juni 2026 eine regelmässige Überprüfung der Pauschalen angeregt hat.
Dokumente
Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMV)
Verordnung des EJPD über die Baubeiträge des Bundes an Einrichtungen für den Straf- und Massnahmenvollzug
Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung des EJPD über die Baubeiträge des Bundes an Einrichtungen für den Straf- und Massnahmenvollzug. Erläuterungen
