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FremdmitteilungVeröffentlicht am 26. Mai 2026

Aktualisiertes Kreisschreiben zum Abzug von Krankheits- und Unfallkosten sowie von behinderungsbedingten Kosten

Bern, 26.05.2026 — Das Kreisschreiben 11a ersetzt das Kreisschreiben 11 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 31. August 2005. Darin werden die Krankheits- und Unfallkosten sowie die behinderungsbedingten Kosten beschrieben, welche für die Zwecke der direkten Bundessteuer zum Abzug berechtigen. Im Rahmen der Aktualisierung wurden insbesondere die Gewährung von Pauschalen überarbeitet. Zudem wurde das Kreisschreiben an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts angepasst.