Unwetter 2024: Bundesrat stärkt Unterstützung für geschädigte Kantone
Bern, 04.11.2026 — Im Juni 2024 trafen Unwetter einzelne Gemeinden der Kantone Tessin, Wallis und Graubünden besonders stark. Um die Wiederherstellung zerstörter Gemeindeinfrastrukturen mitzutragen, will der Bundesrat ein neues, bis 2031 befristetes Unwetterentschädigungsgesetz schaffen. Er hat am 4. November 2026 die Botschaft hierzu an das Parlament verabschiedet.
Aussergewöhnlich heftige Gewitter im Süden der Schweiz führten Ende Juni 2024 zu Hochwasser und Überschwemmungen. Besonders betroffen waren Regionen in den Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden: Zehn Menschen kamen ums Leben, drei Personen werden weiterhin vermisst, und es entstanden beträchtliche Schäden an der öffentlichen Infrastruktur.
Der Bundesrat will die besonders betroffenen Gemeinden der Kantone Tessin, Wallis und Graubünden zusätzlich finanziell unterstützen. Ein neues Unwetterentschädigungsgesetz, das befristet bis 2031 ist, soll die gesetzliche Grundlage dafür bilden. Der Bundesrat hat am 4. November 2026 die Botschaft hierzu an das Parlament verabschiedet.
Das neue Gesetz sieht eine ausserordentliche Bundeshilfe im Umfang von 50 Prozent der Restkosten der Gemeinden vor. Damit soll die Wiederherstellung der beschädigten Infrastrukturen wie Strassen und Schutzbauten in den am stärksten betroffenen Gemeinden unterstützt werden. Ziel ist, dass den Gemeinden eine zumutbare Pro-Kopf-Belastung verbleibt. Voraussetzung für die Bundesbeteiligung ist, dass sich auch der jeweilige Kanton in vergleichbarer Weise an den Kosten beteiligt.
Zusätzlich zum neuen Bundesgesetz wird ein Kreditbeschluss vorgelegt. Mit der ausserordentlichen Bundeshilfe geht der Bund eine einmalige finanzielle Verpflichtung in der Höhe von 19 Millionen Franken ein.
Beilagen
Botschaft des Bundesrates über die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis in Zusammenhang mit den Unwetterschäden im Sommer 2024
Entwurf des Bundesgesetzes über die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis in Zusammenhang mit den Unwetterschäden im Sommer 2024
Ergebnisbericht Vernehmlassung Unwetterbewältigungsgesetz 2024
