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MedienmitteilungVeröffentlicht am 28. Oktober 2026

Der Bundesrat genehmigt das Abkommen zur Regelung der Datenverwaltung in Forschungsprojekten mit der Volksrepublik China

Bern, 28.10.2026 — Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2026 das «Abkommen über die grenzüberschreitende Verwaltung wissenschaftlicher Daten im Rahmen gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zwischen der Schweiz und China» genehmigt. Es wird Ende Oktober im Rahmen der Mission des Bundespräsidenten Guy Parmelin in China unterzeichnet.

In den letzten Jahren hat China eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften erlassen, die Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Forschung haben. Auf Basis der Gesetze zur Cybersicherheit, zur Datensicherheit und zum Schutz personenbezogener Daten sowie von Massnahmen zur Verwaltung wissenschaftlicher Daten werden diese Daten nach ihrer Bedeutung für China eingestuft. Ihr Export ins Ausland kann verhindert oder bestimmten Bedingungen unterstellt werden.

Eckwerte für den grenzüberschreitenden Austausch wissenschaftlicher Daten

Das Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI hat mit Unterstützung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) mit dem chinesischen Wissenschafts- und Technologieministerium einen Mechanismus ausgehandelt, der es Schweizer Forscherinnen und Forschern ermöglichen soll, mit ihren chinesischen Partnerinnen und Partnern in einem sichereren rechtlichen Rahmen zusammenzuarbeiten. Beide Seiten haben sich auf ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen geeinigt, das die Eckwerte des grenzüberschreitenden Austauschs von wissenschaftlichen Daten festlegt.

Gemäss dem Abkommen obliegt es den chinesischen Projektpartnern, vor und während der Forschungszusammenarbeit - das heisst, nicht erst nach deren Abschluss - abzuklären, ob die generierten Daten gemäss chinesischem Recht als «wichtig» eingestuft werden, was deren Export in die Schweiz in Frage stellen könnte. Die Schweizer Forscherinnen und Forscher haben in diesem Fall die Möglichkeit, sich aus dem Projekt zurückzuziehen.

Bedeutende Zusammenarbeit mit China in den Bereichen Bildung und Forschung

Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und China im Wissenschaftsbereich gründet in einem bilateralen Abkommen, das die beiden Länder 1989 geschlossen haben. Auf dessen Basis haben sie ihre Kooperation in Bildung und Forschung schrittweise ausgeweitet. Aufgrund der Unsicherheiten, die durch die neuen chinesischen Datenschutzgesetze entstanden sind, hat der SNF seine bilateralen Projektausschreibungen im Jahr 2021 sistiert. Es ist geplant, diese nach der Unterzeichnung des Abkommens wieder aufzunehmen.