Bundespräsident Guy Parmelin trifft Akteure der Weinbranche
Bern, 01.10.2026 — Angesichts der Herausforderungen, mit denen der Schweizer Weinbau konfrontiert ist, steht für den Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) ein Ansatz im Vordergrund, der auf drei Stossrichtungen beruht: Anpassung der Rebflächen an die Nachfrage, Stärkung der Absatzförderung und der Exporte sowie Anpassung der Einfuhrregelungen. Am 1. Oktober 2026 hat Bundespräsident Guy Parmelin der Branche und den Kantonen diesen Ansatz vorgestellt. Das Treffen knüpft an den Runden Tisch vom August 2025 an.
Seit mehreren Jahren durchlebt der Schweizer Weinbau schwierige Zeiten. Vor diesem Hintergrund hatte der WBF-Vorsteher am 18. August 2025 den Schweizer Bauernverband (SBV), den Branchenverband Schweizer Reben und Weine (BSRW), den Schweizerischen Weinbauernverband (VignobleSuisse), Swiss Wine Promotion (SWP), die Vereinigung Schweizer Weinhandel (VSW) und die Kantone an einem Runden Tisch versammelt. Es ging darum, geeignete Massnahmen zu prüfen, um die Branche in dieser herausfordernden Situation zu unterstützen. Eine dieser Massnahmen sah vor, zu prüfen, das Zollkontingent für Wein der Welthandelsorganisation (WTO) von 170 Millionen Litern abhängig von der Kauf- und Keltermenge von Schweizer Trauben zu verteilen. Ein entsprechender Vorschlag des WBF war vom 11. März bis 18. Juni 2026 in der Vernehmlassung. Da dieser Vorschlag in der Vernehmlassung keine Mehrheit fand, informierte Bundespräsident Guy Parmelin die Weinbranche am 1. Oktober 2026 über das weitere Vorgehen.
Neu steht ein auf drei Stossrichtungen beruhender Ansatz im Vordergrund. Konkret geht es um die Grössenanpassung der Rebflächen, die Stärkung der Absatzförderung und der Exporte sowie die Anpassung der Einfuhrregelungen.
Konkret sieht dieser Ansatz vor, die Beiträge für die freiwillige Rodung zur Anpassung der Flächen an die Nachfrage zu verlängern. Die Exporte von Schweizer Weinen könnten ausserdem von zusätzlichen Mitteln im Rahmen künftiger Handelsabkommen profitieren. Schliesslich soll dem Bundesrat im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2027 beantragt werden, das WTO-Zollkontingent für Wein zu versteigern. Der Bundesrat wird die Vernehmlassung zu diesem Thema voraussichtlich im Januar 2027 eröffnen. Diese Massnahmen zielen darauf ab, den Schweizer Weinbau angesichts der Krise zu unterstützen und Schweizer Weine im In- und Ausland besser in Wert zu setzen.
