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FremdmitteilungVeröffentlicht am 30. Juli 2026

Schweiz und Österreich unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

Bern, 30.07.2026 — Die Schweiz und Österreich haben am 30. Juli 2026 in Wien ein Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) unterzeichnet. Das Protokoll setzt die abkommensbezogenen Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerung um und passt das DBA punktuell an die seit der letzten Revision mit dem Änderungsprotokoll von 2009 gewandelten Bedürfnissen der Vertragsstaaten an.