Bundesrat lehnt die Wald- und die Gemeindeschutz-Initiative ab
Bern, 12.06.2026 — Der Bundesrat lehnt die beiden Volksinitiativen «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen» (Waldschutz-Initiative) und «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks» (Gemeindeschutz-Initiative) ohne Gegenvorschlag ab. Sie würden den Ausbau der Windenergie stark bremsen und damit die Stromversorgung im Winter gefährden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 die Botschaften zu den beiden Vorlagen zu Handen des Parlaments verabschiedet.
Die Waldschutz-Initiative will, dass keine neuen Windkraftanlagen im Wald und bis zu einem Abstand von 150 Metern zu Wald und Waldweiden gebaut werden. Eine Rückwirkungsklausel sieht zudem vor, dass die von der Initiative betroffenen Windkraftanlagen, die nach dem 1. Mai 2024 gebaut worden sind, auf Kosten der Ersteller abgebaut werden müssen.
Die Gemeindeschutz-Initiative will, dass jedes Windkraftprojekt die Zustimmung der Standort- und der besonders betroffenen Nachbargemeinden benötigt. Anlagen, die nach dem 1. Mai 2024 erstellt wurden, müssen nachträglich bewilligt werden. Ohne Zustimmung der Standort- und der besonders betroffenen Nachbargemeinden müssen die Windkraftanlagen auf Kosten der Ersteller abgebaut werden.
Warum der Bundesrat die Initiativen ablehnt
Die Windenergie ist ein Pfeiler für die Versorgungssicherheit der Schweiz im Winter, da Windkraftanlagen besonders im Winter Strom produzieren. Eine Annahme der Volksinitiativen würde den Bau von Windkraftanlagen massiv erschweren. Andere Produktionstechnologien oder Stromimporte müssten den Wegfall der Windenergie kompensieren. Die Anliegen der beiden Initiativen stehen zudem im Widerspruch zu energiepolitischen Beschlüssen von Bundesrat und Parlament der letzten Jahre, mit denen unter anderem auch der Ausbau der Windenergie gefördert wurde.
Die Abstandsklausel in der Waldschutz-Initiative würde die Nutzung der Windkraft stark einschränken. Die Schutzinteressen des Waldes sind bereits im geltenden Recht ausreichend berücksichtigt.
Auch die von der Gemeindeschutz-Initiative geforderte Mitsprache der Bevölkerung ist gewahrt. Die Stellung der Gemeinden wird durch den Beschleunigungserlass bereits gestärkt, indem die Standortgemeinden einem Windkraftprojekt explizit zustimmen müssen, wenn das kantonale Recht nichts anderes vorsieht. Ein Vetorecht der Standortgemeinde und betroffenen Gemeinden in der Verfassung wäre ein weitgehender Eingriff in die verfassungsmässige Kompetenz der Kantone zur Regelung von Bau- und Planungsfragen sowie in die entsprechende Gesetzgebung.
Beilagen
Botschaft zur Waldschutz-Initiative inklusive Initiativetext
Botschaft zur Gemeindeschutz-Initiative inklusive Initiativtext
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Gegen die Zerstörung unserer Wälder durch Windturbinen (Waldschutz-Initiative)»
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für den Schutz der direkten Demokratie bei Windparks (Gemeindeschutz-Initiative)»
