Schweiz und Marokko verstärken die Zusammenarbeit im Migrationsbereich
Bern, 23.05.2026 — Die Schweiz und Marokko verstärken ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Sicherheit, Ausbildung und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Vincenzo Mascioli, Staatssekretär für Migration, und Khalid Zerouali, Direktor für Migration und Grenzüberwachung, haben am 22. Mai 2026 in Rabat eine Vereinbarung zur Regelung der Rückführungsverfahren verabschiedet. Diese Entwicklungen bestätigen die positive Dynamik zwischen den beiden Ländern.
Am 22. Mai 2026 haben sich der Schweizer Staatssekretär für Migration und sein marokkanischer Amtskollege im Rahmen des dritten Treffens der Ständigen gemischten Arbeitsgruppe für Migrationsfragen (Groupe Permanent Migratoire Mixte, GPMM) auf ein technisches Abkommen geeinigt, das die bilaterale Zusammenarbeit bei der Rückkehr von Personen mit unbefugtem Aufenthalt regelt. Dieses sieht ein beschleunigtes Verfahren vor im Bereich der Identifizierung und Rückführung.
Das Treffen knüpfte an den Besuch des marokkanischen Aussenministers Nasser Bourita vom 24. April 2026 in Bern an, bei dem dieser auch Bundesrat Beat Jans getroffen hatte. Im Gespräch hatten die beiden Minister die prioritäre Bedeutung der Zusammenarbeit im Migrations- und insbesondere im Rückkehrbereich hervorgehoben.
Die Schweiz und Marokko haben zudem vereinbart, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu verstärken die sozialen und beruflichen Perspektiven vor Ort zu verbessern. Marokko ist seit 2025 zu einem Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit geworden. Es wurde vereinbart, die polizeiliche Zusammenarbeit zu verstärken, insbesondere durch gezielte Initiativen im Ausbildungsbereich und durch den Austausch von Fachwissen.
Als wichtiger Partner der Schweiz spielt Marokko eine strategische Rolle bei der Bewältigung der migrationspolitischen Herausforderungen in Nordafrika. Die beiden Länder pflegen seit mehreren Jahren eine hervorragende Zusammenarbeit im Migrationsbereich. Die regionale Koordination erfolgt im Rahmen des Rabat-Prozesses, bei dem die Schweiz 2026 den Vorsitz hat.
