US-Zusatzzölle: Die Schweiz verhandelt weiter
Bern, 05.06.2026 — Der Bundesrat hat am 5. Juni 2026 das weitere Vorgehen hinsichtlich der Section 301-Untersuchungen des US-Handelsbeauftragten besprochen. Der Bundesrat weist die im Rahmen der Untersuchung zu den Importen von mit Zwangsarbeit hergestellten Waren vorgebrachten Vorwürfe vehement zurück und wird seine Argumente nochmals schriftlich einbringen. Gleichzeitig laufen die Verhandlungen für ein Handelsabkommen weiter.
Die USA eröffneten am 11. und 12. März 2026 zwei Untersuchungen gegen die Schweiz, basierend auf Section 301 des US Trade Act, welcher «unfaire oder diskriminierende Handelspraktiken» adressiert. Die erste Untersuchung fokussiert auf angebliche Überkapazitäten in der industriellen Produktion und deren Ursachen, wobei sich die zweite Untersuchung auf eine mögliche Unterlassung oder als ungenügend beurteilte Umsetzung von Massnahmen zur Verhinderung des Imports von Waren, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden, bezieht. Neben der Schweiz sind eine Reihe anderer Staaten, darunter auch die EU, von diesen Untersuchungen betroffen.
Am 2. Juni veröffentlichte der US-Handelsbeauftragte (USTR) die Ergebnisse seiner Untersuchung gemäss Section 301 zu den Versäumnissen bei der Bekämpfung des Handels mit aus Zwangsarbeit hergestellter Ware. Er kommt dabei zum Schluss, dass von den 60 untersuchten Staaten nur ein Teil ein entsprechendes Verbot erlassen hätten, und dass auch dieser Teil das Verbot nicht durchgesetzt habe. Darauf basierend sprach der USTR Empfehlungen zur Einführung pauschaler Zusatzzölle in der Höhe von 12,5% für Staaten wie die Schweiz, die kein Einfuhrverbot für mit Zwangsarbeit hergestellten Waren erlassen haben. Für Staaten mit einem bestehenden oder künftigen Importverbot wird ein Zollsatz von 10% empfohlen.
Diese Empfehlungen treten nicht unverzüglich in Kraft, sondern können in einer öffentlichen Konsultation durch interessierte Kreise kommentiert werden. Der Bundesrat weist die im Rahmen dieser Untersuchung vorgebrachten Vorwürfe vehement zurück und hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2026 entschieden, die Schweizer Position nochmals im Rahmen dieser Kommentierungsphase darzulegen. Er wird darauf hinweisen, dass die Schweiz anstelle eines Importverbots einen umfassenden Ansatz, der staatliche Regulierung, vom Privatsektor initiierte obligatorische Risikobewertungen und internationale Zusammenarbeit miteinander verbindet, verfolgt. Dieser Ansatz konzentriert sich auf Prävention und die Bekämpfung der Ursachen innerhalb der Lieferketten. Diese Ansätze unterscheiden sich in der Methode, jedoch nicht im Ziel und der Wirksamkeit. Die US-Industrie wird durch die Praxis der Schweiz nicht geschädigt.
Es ist davon auszugehen, dass die Zusatzzölle aus den Section 301-Untersuchungen die 10%-Zusatzzölle basierend auf der Section 122, die bis am 24. Juli 2026 gelten, ersetzen werden. Gleichzeitig wird erwartet, dass Zusatzzölle aus den Section 301-Untersuchungen zu Überkapazitäten, deren Ergebnisse und Empfehlungen in den nächsten Wochen erwartet werden, hinzukommen werden.
Die Verhandlungen mit den USA über ein Handelsabkommen laufen weiter. Der Bundesrat berücksichtigt bei den Verhandlungen die aktuellen Entwicklungen und strebt ein Verhandlungsergebnis an, das die Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beiden Ländern unabhängig der rechtlichen und politischen Entwicklungen in den USA längerfristig zufriedenstellend regelt.
