Preisüberwacher einigt sich mit Post: Keine Erhöhungen der Paketpreise und Preissicherheit bis 2030
Bern, 06.08.2026 — In einer neuen einvernehmlichen Regelung einigten sich beide Parteien vorwiegend auf gezielte Massnahmen im Briefbereich, um die Eigenfinanzierung der Grundversorgung zu sichern. Im Paketbereich bleiben die Listenpreise unverändert. Der Gesetzgeber ist gefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Finanzierung der Grundversorgung nachhaltig ermöglichen.
Die Post hatte dem Preisüberwacher ein Preismassnahmenpaket im Umfang von CHF 102.7 Mio. für eine einvernehmliche Regelung von zwei Jahren vorangemeldet. Nach intensiven Verhandlungen haben der Preisüberwacher und die Post eine einvernehmliche Regelung für einen Zeitraum von drei Jahren (1. Januar 2027 - 31. Dezember 2029) abgeschlossen.
Mit den vereinbarten Preisanpassungen rückt die langfristige Finanzierung der postalischen Grundversorgung erneut in den Fokus. Der Preisüberwacher bekräftigt deshalb seine Forderung an die Politik, nachhaltige Lösungen zu schaffen, damit die Kosten des strukturellen Wandels künftig nicht primär über wiederholte Preiserhöhungen finanziert werden müssen.
Die gleichzeitige Erfüllung einer preiswerten Grundversorgung, die Entwicklung neuer digitaler Produkte sowie die Ausschüttung einer Dividende an die Eignerin wird unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht länger möglich sein. Der Preisüberwacher spricht sich weiterhin gegen eine Dividendenzahlung aus, da der volkswirtschaftliche Nutzen aus der Eigenfinanzierung der Grundversorgung bereits einen angemessenen Gegenwert für das eingesetzte Kapital des Bundes darstellt. Er erwartet, dass im Rahmen der Revision des Post- und des Postorganisationsgesetzes per 2030 nachhaltige Lösungen gefunden werden.
Die zwischen dem Preisüberwacher und der Post vereinbarten Massnahmen betreffen grossmehrheitlich die Brief-Post. Die Listenpreise für nationale und internationale Paketsendungen werden nicht angetastet. Auch der Online-Rabatt für selbstetikettierte, nationale Pakete ist von keiner Änderung betroffen. Verzichten muss die Post unter anderem auf Anpassungen bei den Dienstleistungen Post umleiten, Post nachsenden und Zollabfertigung.
Im Briefbereich wird es verschiedene Änderungen geben. Die Gewichtsstufen für die A- und B-Post Briefe werden neu festgelegt. Die Standard-Kategorie umfasst neu Briefe bis 50g (bisher bis 100g) und ist nicht der Mehrwertsteuer unterstellt. In diese Kategorie fallen mehr als 95% aller bisherigen Standardbriefe. Midibriefe umfassen neu Briefe zwischen 51 und 500g.
Die Preise für A-Post Briefe werden wie folgt angepasst: Standardbriefe kosten CHF 1.40, Grossbriefe kosten neu CHF 2.75. Für Midibriefe bleibt der bisherige Preis in Höhe von CHF 1.70 unverändert.
Die Preise für Standard B-Post Briefe steigen auf CHF 1.10. Die B-Post Midibriefe werden CHF 1.35 kosten und die Preise für Grossbriefe betragen CHF 2.25.
Die Preise für A-Post Plus Briefe und Einschreiben erhöhen sich analog zum A-Post Standardbrief um CHF 0.20.
Neu eingeführt wird ein Volumenbrief, der einen einfachen Versand von Kleinwaren ermöglicht. Die Zusatzdienstleistung «Formatzuschlag» auf Briefprodukten wird durch dieses neue Produkt ersetzt. Der Preis für den Versand eines Volumenbriefes beträgt CHF 4.20 statt der beantragten CHF 4.50.
Ab 1. Januar 2029 wird es zusätzliche Massnahmen bei den B-Post-Massensendung und der Promopost geben.
Die vereinbarten Massnahmen ab 2027 haben einen Umfang von CHF 60.7 Mio. Die Massnahmen, welche 2029 in Kraft treten, umfassen weitere CHF 19.8 Mio.
Alle Details sowie weitere Massnahmen können der einvernehmlichen Regelung entnommen werden.
