Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2030
Bern, 02.09.2026 — Der Bundesrat hat am 2. September 2026 die Vernehmlassung zur AP30+ eröffnet. Er will mit der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) die Ernährungssicherheit der Schweiz erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll der unternehmerische Handlungsspielraum der Landwirtinnen und Landwirte erweitert sowie die Wertschöpfung und die Ressourceneffizienz gestärkt werden. Gleichzeitig soll die Landwirtschaft zusammen mit den Lebensmittelverarbeitern, dem Detailhandel und den Konsumentinnen und Konsumenten mehr Verantwortung für eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft übernehmen. Die Vernehmlassung dauert bis am 8. Dezember 2026.
Der Bundesrat will mit der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) die Ernährungssicherheit der Schweiz erhöhen. Er will dazu die Rahmenbedingungen so anpassen, dass Landwirtinnen und Landwirte mehr unternehmerischen Handlungsspielraum erhalten und ihre Wertschöpfungspotenziale besser nutzen können. Gleichzeitig sollen die Akteure der Land- und Ernährungswirtschaft sowie die Konsumentinnen und Konsumenten mehr Verantwortung für ein ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltiges Ernährungssystem übernehmen.
Um diesen Paradigmenwechsel einzuleiten, schlägt der Bundesrat Massnahmen in vier Bereichen vor:
(1) Handlungsspielräume vergrössern und administrativen Aufwand reduzieren
Heute sind die Direktzahlungen in den Bereichen Ökologie und Tierwohl stark an die Einhaltung von Handlungsanweisungen geknüpft. In Zukunft sollen Direktzahlungen vermehrt für konkrete Ergebnisse ausgerichtet werden. Damit nehmen die Handlungsspielräume der Landwirtinnen und Landwirte zu. Mit der Digitalisierung kann der administrative Aufwand der ganzen Land- und Ernährungswirtschaft und insbesondere der Landwirtschaftsbetriebe zusätzlich reduziert werden. Für den einfachen und sicheren Datenaustausch soll dafür eine neue gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
(2) Gutes Funktionieren der Märkte unterstützen
Mit dem gezielten Ausbau der Marktbeobachtung und dem Ausbau von Selbsthilfemassnahmen sollen die Landwirtschaftsbetriebe bei der Inwertsetzung ihrer Produkte unterstützt und ihre Position am Markt gestärkt werden. Zusammen mit einer zusätzlichen Stützung im Bereich Milch und pflanzlichen Kulturen zur direkten menschlichen Ernährung soll damit die wirtschaftliche Situation der Landwirtinnen und Landwirte verbessert werden.
(3) Produktionsgrundlagen und Ressourceneffizienz verbessern
Für die Ernährungssicherheit sind intakte Produktionsgrundlagen und der effiziente Einsatz der Ressourcen wichtig. Dafür sollen unter anderem der Schutz der Kulturen verbessert, Nützlinge und Insekten stärker gefördert, nachhaltige Technologien zusätzlich unterstützt sowie die Bildung und Beratung gestärkt werden. Damit werden die Landwirtschaftsbetriebe auch in ihrer Anpassung an den Klimawandel unterstützt.
(4) Nachhaltigkeit der Wertschöpfungskette fördern
Zielvereinbarungen mit dem Detailhandel und die Sensibilisierung der Konsumentinnen und Konsumenten für eine ausgewogene Ernährung mit Schweizer Qualitätsprodukten sollen zu einem nachhaltigeren Ernährungssystem beitragen. Die Massnahmen sollen es den Akteuren entlang der Wertschöpfungskette bis hin zu den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen, künftig ihre Verantwortung noch stärker wahrzunehmen.
Die vorgeschlagenen Massnahmen und das Engagement aller Akteure sollen einen Beitrag zur Erreichung der langfristigen Ziele des Bundesrates leisten.
Der Bundesrat beabsichtigt, beim Parlament landwirtschaftliche Zahlungsrahmen für die Jahre 2030 bis 2033 in der Höhe von 13 808 Millionen Franken beantragen. Die finanzielle Unterstützung der Land- und Ernährungswirtschaft für die Jahre 2030-2033 wird damit um insgesamt 123 Millionen Franken tiefer liegen als der geplante Mitteleinsatz für die Jahre 2026-2029. Sie liegt jedoch 80 Millionen Franken höher, als dies bei einer nominalen Fortschreibung des Finanzplans 2030 der Fall wäre.
