Bundesrat beantragt die Verlängerung des Verpflichtungskredits für die Zusammenarbeit im Migrations- und Rückkehrbereich
Bern, 12.06.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 beschlossen, dem Parlament zu beantragen, den Verpflichtungskredit für die internationale Zusammenarbeit im Migrations- und Rückkehrbereich um zwei Jahre zu verlängern. Dieser Kredit ermöglicht der Schweiz die Umsetzung von Projekten, die die Kapazitäten ihrer wichtigsten Partner im Asyl- und Migrationsmanagement stärken.
Der Bundesrat hat beschlossen, dem Parlament die Verlängerung des Verpflichtungskredits im Umfang von 10,6 Millionen Franken für die Jahre 2027 und 2028 zu beantragen. Damit unterstreicht er die Bedeutung dieses Instruments der Migrationsaussenpolitik. Mit den Mitteln aus dem Verpflichtungskredit und ihrer Expertise stärkt die Schweiz die Kapazitäten ihrer wichtigsten Partner im Asyl- und Migrationsmanagement. Darüber hinaus ermöglicht der Kredit die Finanzierung von Projekten, die die Zusammenarbeit im Rückkehrbereich und den Dialog mit den Herkunftsstaaten fördern. Die Schweiz trägt so auch zur Prävention irregulärer Migration bei und senkt die damit verbundenen Kosten im Asylsystem, insbesondere für Sozialhilfe und Nothilfe.
Mehr bilaterale Abkommen
Seit der Einrichtung des Verpflichtungskredits im Jahr 2011 hat sich die Zahl der bilateralen Abkommen im Migrationsbereich von 45 auf 78 erhöht, weitere werden nach Abschluss der laufenden Verhandlungen hinzukommen. So haben die Schweiz und Marokko im Mai 2026 eine Vereinbarung geschlossen, die eine verstärkte Zusammenarbeit und ein beschleunigtes Verfahren bei Rückführungen vorsieht. Diese Massnahme entspricht dem Willen des Parlaments, die Partnerschaften und die internationale Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu stärken. Sie steht auch im Einklang mit den Anliegen der Kantone, für die eine funktionierende Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten unmittelbare Auswirkungen auf den Wegweisungsvollzug hat.
Die über den Verpflichtungskredit finanzierten Projekte ergänzen jene der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz. Die Aktivitäten im Rahmen der schweizerischen Migrationsaussenpolitik erfolgen in enger Abstimmung mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung innerhalb der interdepartementalen Struktur zur Koordination der internationalen Migrationszusammenarbeit. Ab 2029 wird der Verpflichtungskredit auf die Strategie der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz abgestimmt, um die Kohärenz und Steuerung der Finanzinstrumente des Bundes in diesem Bereich zu optimieren.
