Bundesrat erachtet «Kompass-Initiative» als nicht zielführend
Bern, 12.08.2026 — Die «Kompass-Initiative» ist unklar formuliert und auf einen Einzelfall ausgerichtet. Entsprechend ist sie nicht geeignet, die Frage einer grundsätzlichen Ausweitung des Staatsvertragsreferendums hinlänglich zu beantworten. Zudem will sie die Abstimmungsmodalitäten für das Paket Schweiz EU (Bilateralen III) nachträglich abändern. Ein solches Vorgehen weicht vom bewährten demokratischen System der Schweiz ab. An seiner Sitzung vom 12. August 2026 empfiehlt der Bundesrat dem Parlament deshalb, die Volksinitiative ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.
Die Volksinitiative «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass-Initiative)» will, dass Staatsverträge, welche die Übernahme von wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen vorsehen, von Volk und Ständen gutgeheissen werden müssen. Sie will damit das obligatorische Staatsvertragsreferendum ausweiten.
Die Sicherstellung einer direktdemokratischen und wettbewerbsfähigen Schweiz ist ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. Die von der Initiative vorgeschlagenen Massnahmen tragen jedoch nicht dazu bei, dieses Ziel zu erreichen. Der Bundesrat hat deshalb bereits am 26. November 2025 in einem Grundsatzentscheid festgehalten, dass er die «Kompass-Initiative» ablehnt und sie dem Parlament ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen wird. An seiner Sitzung vom 12. August 2026 hat er seinen Entscheid bekräftigt und die entsprechende Botschaft zur Volksinitiative verabschiedet.
Initiative ist auf Einzelfall ausgerichtet und unklar formuliert
Die «Kompass-Initiative» stellt neben der Ausweitung des obligatorischen Staatsvertragsreferendums auch eine direkte Verbindung zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklungen der Beziehungen zwischen der Schweiz-EU» (Bilaterale III) her. Entsprechend sollen die Bilateralen III dem obligatorischen Referendum unterliegen und sowohl vom Volk als auch von den Kantonen gutgeheissen werden müssen.
Der Bundesrat lehnt es ab, die grundsätzliche Frage einer Erweiterung des obligatorischen Staatsvertragsreferendums mit dem Einzelfall der Bilateralen III zu verbinden. Das obligatorische Staatsvertragsreferendum ist ein Pfeiler der Schweizer Demokratie und sollte deshalb nicht aus kurzfristigen politischen Überlegungen und ohne grundlegende Debatte geändert werden. Zudem sind die Vorgaben der Initiative zur Übernahme von Recht im Rahmen von völkerrechtlichen Verträgen derart unklar formuliert, dass sie erhebliche Rechtsunsicherheit schaffen würden. Für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bleibt unklar, welche Konsequenzen die «Kompass-Initiative» für ihre direktdemokratischen Rechte hat.
Initiative enthält problematische Übergangsbestimmung
Die Initiative enthält eine Übergangsbestimmung, mit der in den laufenden politischen Prozess eingegriffen und die Abstimmungsmodalitäten für das Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) nachträglich geändert werden sollen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein solches Vorgehen vom bewährten demokratischen System der Schweiz abweichen würde und deshalb unangemessen ist. Eine Anpassung der demokratischen Spielregeln sollte aus Gründen der Rechtssicherheit unabhängig vom Einzelfall und nur auf zukünftige Abstimmungen Anwendung finden.
Die Übergangsbestimmung ist zudem unklar formuliert und regelt die Rechtsfolgen nicht ausreichend. Dadurch bleibt offen, wie Bundesrat und Parlament die Bestimmung umsetzen müssten und wie Volk und Stände gegebenenfalls erneut über das Paket Schweiz–EU befinden könnten. Diese Unsicherheit gefährdet die Rechtssicherheit, die aussenpolitische Glaubwürdigkeit der Schweiz sowie den Wirtschaftsstandort.
Initiative ist keine gute Basis für eine erneute Grundsatzdiskussion
Mehrere Anläufe zum Ausbau des obligatorischen Staatsvertragsreferendums sind in der Vergangenheit im Parlament oder bei Volk und Ständen gescheitert. Der Bundesrat erachtet die «Kompass-Initiative» als ungeeignet, die Frage einer grundsätzlichen Ausweitung des Staatsvertragsreferendums ausreichend zu beantworten. Sie schafft eine Schieflage, indem sie das doppelte Mehr für völkerrechtliche Verträge mit dynamischer Rechtsübernahme vorsieht, nicht aber für andere Verträge mit wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen oder Verfassungsrang. Eine allfällige Ausweitung des obligatorischen Staatsvertragsreferendums wäre jedoch umfassend zu prüfen.
Dokumente
Botschaft zur Volksinitiative «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass-Initiative)»
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine direktdemokratische und wettbewerbsfähige Schweiz – keine EU-Passivmitgliedschaft (Kompass-Initiative)». Entwurf
