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MedienmitteilungVeröffentlicht am 27. Mai 2026

Bundesrat legt Umsetzung der Kürzungen in der Öffentlichkeitsarbeit 2027 bis 2029 fest

Bern, 27.05.2026 — Das Parlament hat im Dezember 2025 beschlossen, dass die Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit von Bundesrat und Bundesverwaltung gegenüber 2024 um 25 Millionen Franken reduziert werden sollen. An seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 hat der Bundesrat entschieden, die betreffenden Ausgaben für die Jahre 2027 bis 2029 um rund 9 Millionen Franken zu kürzen. Zusammen mit weiteren Massnahmen wird der Bund seine Kosten in diesem Bereich gegenüber 2024 um die geforderten 25 Millionen Franken reduzieren. Der Personalbestand wird um über 60 Stellen reduziert.

Die Departemente und die Bundeskanzlei wendeten 2024 105,5 Millionen Franken oder 0,7 Prozent des Personal- sowie Sach- und Betriebsaufwands des Bundes für die Öffentlichkeitsarbeit auf. Gemäss Parlamentsbeschluss vom Dezember 2025 soll dieser Aufwand bis 2029 um 25 Millionen Franken reduziert werden und somit auf das Ausgabenniveau von 2017 zurückgeführt werden.

Fast die Hälfte der in der Staatsrechnung ausgewiesenen Kostensteigerung zwischen 2017 und 2024 ist auf Buchungsanpassungen zurückzuführen und nicht auf eine effektive Kostensteigerung. Im Jahr 2025 gingen die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit wieder zurück, was aber ebenfalls rund zur Hälfte auf Buchungsanpassungen zurückzuführen ist.

Umsetzung in mehreren Etappen

2026 hat der Bundesrat in Umsetzung des Parlamentsbeschlusses 6,25 Millionen Franken linear gekürzt. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat entschieden, dass er in den Jahren 2027 bis 2029 Kürzungen im Umfang von weiteren 7 Millionen Franken umsetzen wird. Hinzu kommen zusätzliche Einsparungen von 7 Millionen Franken ab 2027, die auf der Kostenreduktion basieren, die 2024 und 2025 in der Staatsrechnung ausgewiesen ist. Als ergänzende Massnahme wird eine lineare Kürzung der Aufwände um knapp 2 Millionen Franken umgesetzt. Kumuliert mit den ebenfalls bereits reduzierten Aufwänden für die Öffentlichkeitsarbeit beim Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) werden die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit damit gegenüber 2024 um 25 Millionen Franken reduziert und so das Gesamtvolumen des Sparauftrages erreicht. Dies entspricht einer Abnahme des Gesamtaufwands um mehr als 20 Prozent. Der Personalbestand wird um über 60 Vollzeitstellen tiefer ausfallen.

Aufgeteilt nach Departement, Bundeskanzlei sowie den Behörden und Gerichten (B+G) ergeben sich bis 2029 folgende Reduktionen*:

R: Rechnung / VA: Voranschlag / IAFP: Integrierter Aufgaben- und Finanzplan

* Angaben ohne Aufwände für Abstimmungsinformationen

Massnahmenpaket für Kürzungen

Für die Umsetzung der nun beschlossenen Einsparungen 2027 bis 2029 wurden von der Bundeskanzlei zusammen mit den Departementen eine Reihe von Massnahmen identifiziert, welche ein grösstmögliches Kürzungspotenzial bieten, die Wahrnehmung des in Verfassung und Gesetzen vorgegebenen Informationsauftrags jedoch nicht gefährden. Neben organisatorischen Anpassungen (Umstrukturierungen, Zentralisierung von Informationsangeboten) soll das Leistungsangebot in einzelnen Bereichen gezielt abgebaut werden, beispielsweise durch eine Reduktion der Web- und Social-Media-Auftritte. Der erforderliche Stellenabbau soll vorwiegend durch die Nutzung der natürlichen Fluktuation erfolgen; Entlassungen sind zur Umsetzung der Sparmassnahmen nicht ausgeschlossen.

Vor dem Hintergrund der Diskussionen im Parlament ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine Schärfung des Informationsauftrags angezeigt ist. Er hat die Bundeskanzlei beauftragt, zusammen mit den Departementen im Rahmen der Konferenz der Informationsdienste (KID) die strategische Ausrichtung der Öffentlichkeitsarbeit zu überprüfen und das Leitbild zur «Information und Kommunikation von Bundesrat und Bundesverwaltung» bis Ende Jahr entsprechend zu überarbeiten.