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Veröffentlicht am 10. Januar 2025

Zollansätze bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten ab 1. Februar 2025

Bern, 10.1.2025 - Änderung der Verordnung des EFD über die anwendbaren beweglichen Teilbeträge bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (SR 632.111.722.1). Ab 1. Februar 2025 gelten neue bewegliche Teilbeträge. Infolge der Preisentwicklungen der Rohstoffe der letzten Monate werden die Zollansätze fast durchwegs ansteigen. Die Importeure werden gebeten, dieser Situation Rechnung zu tragen. Die entsprechende Änderung der Verordnung sowie die massgebenden Preisdifferenzen werden so bald als möglich im Internet unter www.bazg.admin.ch veröffentlicht.