Bundesrat will Steuerung der Kaderlöhne seiner Aktiengesellschaften verbessern und vereinfachen
Bern, 15.1.2025 - An seiner Sitzung vom 15. Januar 2025 hat der Bundesrat beschlossen, das Verfahren zum Festlegen der Obergrenzen für die Kaderlöhne bei den bundesnahen Unternehmen anzupassen. Festsetzung und Kontrolle von Lohnobergrenzen bei den Aktiengesellschaften des Bundes sollen effizienter und zeitgemässer werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, ihm entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Zudem räumt er den Unternehmen vorübergehend eine begrenzte Reserve für die Vergütungen 2026 und 2027 ein, deren Verwendung jedoch an Bedingungen geknüpft ist. Schliesslich verlangt er mehr Transparenz in den Vergütungsberichten.